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Schutzdienst

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Voraussetzung für die Schutzhundeausbildung ist ein zuverlässiger Gehorsamstand des Hundes, die bestandene Begleithundprüfung, die Eignung von Rasse und Wesen und ein erfahrener Hundeführer oder guter Ausbilder, sowie Helfer im Schutzdienst. Der Sporthund wird aufgrund seines Beute-Spiel- und Schutztriebes ausgebildet und nicht um Menschen zu attackieren. Die korrekte Schutzhundausbildung macht keinen Hund gefährlicher. Zum Kriterium der Zuchtauswahl (Schäferhund) ist der Schutzdienst (nach Prüfungsordnung) immer noch unverzichtbar.

Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, ausgeglichene
Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten sowie die Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (Umrunden von Verstecken) und Stellübungen (Verbellen des gefundenen Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft beim Angriff von Helfer, Belastungsfähigkeit, Ablassen vom Helfer und Bewachung) und die Führigkeit mit optimaler Führer-Hund-Beziehung (Gehorsam in allen Phasen des Schutzdienstes gegenüber dem Hundeführer).

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